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VG Hannover, 29.05.2017 - 8 C 2320/17 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Hannover, 14.12.2016 - 8 C 4707/16
Kapazitätsberechnung Modellstudiengang HannibaL; Sicherheitsaufschlag
Auszug aus VG Hannover, 29.05.2017 - 8 C 2320/17
Die Antragsgegnerin nimmt im Einzelnen zur Frage der Zulässigkeit der Rechtsschutzanträge Stellung und vertritt unter Bezugnahme auf ihr Vorbringen in den vorangegangenen Verfahren bezüglich des Wintersemesters 2016/2017 und ihre Beschwerden gegen den Beschluss der Kammer vom 14.12.2016 - 8 C 4707/16 u.a. - die Auffassung, dass der § 17 Abs. 2 Nds. KapVO nicht nichtig sei und die Aufnahmekapazität des Studiengangs mit der festgesetzten Zulassungszahl von 270 auch im Sommersemester erschöpft sei.Die Kammer hat sich mit der zu dieser Zulassungszahl führenden Kapazitätsberechnung der Antragsgegnerin in den Gründen ihres den Beteiligten bekannten Beschlusses vom 14.12.2016 - 8 C 4707/16 u.a. - eingehend auseinandergesetzt.
- OVG Niedersachsen, 24.10.2016 - 2 NB 35/16
HannibaL; Modellstudiengang; Modellstudiengang: HannibaL; Patientenkapazität
Auszug aus VG Hannover, 29.05.2017 - 8 C 2320/17
Sie ist dabei in Anlehnung an den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 24.10.2016 (2 NB 35/16) zu der Überzeugung gelangt, dass der § 17 Abs. 2 Nds. KapVO wohl rechtswidrig und damit nichtig seien dürfte.
- OVG Niedersachsen, 16.08.2017 - 2 NB 284/16
Humanmedizin; Modellstudiengang; Kapazitätsberechnung; Zuschlag
der vom Verwaltungsgericht zugewiesenen weiteren Plätze, für das 2. Fachsemester (Studienbeginn ist jeweils nur im Wintersemester) 290 Studierende und für das 4. Fachsemester 281 Studierende (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 29.5.2017 - 8 C 2320/17 u.a. -, über die dagegen erhobenen Beschwerden 2 NB 944/17 u.a. ist noch nicht entschieden). - VG Hannover, 08.12.2017 - 8 C 8655/17
Zulassung zum Studiengang Humanmedizin - Wintersemester 2017/2018
der vom Verwaltungsgericht zugewiesenen weiteren Plätze, für das 2. Fachsemester (Studienbeginn ist jeweils nur im Wintersemester) 290 Studierende und für das 4. Fachsemester 281 Studierende (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 29.5.2017 - 8 C 2320/17 u.a. -, über die dagegen erhobenen Beschwerden 2 NB 944/17 u.a. ist noch nicht entschieden). - VG Hannover, 18.09.2017 - 8 A 739/15
Zulassung zum Studiengang Humanmedizin - Wintersemester 2014/2015
der vom Verwaltungsgericht zugewiesenen weiteren Plätze, für das 2. Fachsemester (Studienbeginn ist jeweils nur im Wintersemester) 290 Studierende und für das 4. Fachsemester 281 Studierende (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 29.5.2017 - 8 C 2320/17 u.a. -, über die dagegen erhobenen Beschwerden 2 NB 944/17 u.a. ist noch nicht entschieden). - VG Hannover, 18.09.2017 - 8 A 1175/15
Zulassung zum Studiengang Humanmedizin - Wintersemester 2013/2014
der vom Verwaltungsgericht zugewiesenen weiteren Plätze, für das 2. Fachsemester (Studienbeginn ist jeweils nur im Wintersemester) 290 Studierende und für das 4. Fachsemester 281 Studierende (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 29.5.2017 - 8 C 2320/17 u.a. -, über die dagegen erhobenen Beschwerden 2 NB 944/17 u.a. ist noch nicht entschieden).